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Wieder voller ENERGIE...

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Veröffentlicht am 28.10.2014

Leider gestaltet sich die Erstattung über die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen für Heilpraktiker weiterhin schwierig. Die AOK z.B. empfiehlt ihren Versicherten für diesen Fall, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese inkludiert dann auch Leistungen für Heilpraktiker.

Anders verhält es sich bei privaten Versicherungen. Diese übernehmen immer häufiger auch Zusatzleistungen wie Behandlungen durch Heilpraktiker. Auch gibt es hierzu bereits Gerichtsurteile:

Gegenüber der von einem Versicherten beklagten Signal-Iduna-Versicherung stellte das Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913/11) folgendes klar:

"HP (Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. Wenn der Versicherungsvertrag also HP (Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten."

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.

Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, gehören nach bisherigen Erfahrungen die u.a. Zusatzversicherungen der:

 Allianz

  • AOK
  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka
  • R+V Versicherungen
  • Signal Iduna Versicherung

 

Auch wenn Ihre Kasse Kosten übernimmt, überlegen Sie vorab gut, ob der Verzicht auf eine Krankenkassenvergütung eventuell auch von Vorteil sein könnte.

 Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?

 

  • Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung  der Gründe für eine Therapie mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.

  • Wenn Sie eine Verbeamtung anstreben
  • Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.

  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.

  • Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.